Mitglieder können nur einen Haupterwerbszweig vertreten, nicht jedoch ein Nebenerwerbsgeschäft.
Jedes Mitglied eines BNI Chapters ist mit seiner hauptberuflichen Tätigkeit vertreten. Das heißt, jeder kann auf einen dementsprechenden Erfahrungsschatz in seiner Berufssparte zurückgreifen. Im Chapter haben wir es also immer mit Experten eines Fachgebiets zu tun, deren Leistungsangebot einem hohen Qualitätsstandard entspricht.
Mit diesem Kriterium fördern wir die Sicherheit, dass alle Mitglieder qualitativ hochwertigste Leistungen anbieten und wir sie deshalb weiter empfehlen können.
Für Bewerber, die zum Teil noch im Angestelltenverhältnis tätig sind, gilt: nach spätestens 24 Monaten sollte eine überwiegende Selbständigkeit erreicht sein. Damit fördern wir engagierte Jungunternehmer, stellen aber auch unsere Erwartungen klar.
Unser Ziel ist Spitzenunternehmer zu vereinigen und deren Unternehmen zu fördern.