Die Anwesenheitsregel - eine BNI Regel
Anwesenheit ist entscheidend für die Gruppe. Mitglieder dürfen während eines Zeitraums von sechs Monaten bei höchstens drei Treffen fehlen.
Mit BNI hast Du ein Netzwerk gewonnen, auf dessen Zuverlässigkeit Du bauen kannst. Genau dieser Punkt ist es, der die Unternehmerrunden unter anderem so erfolgreich macht: eine Anwesenheitsquote von durchschnittlich über 90 Prozent.
Denn eine hohe Anwesenheit heißt ja auch: Du kannst Dich darauf verlassen, dass die anderen Geschäftspartner anwesend sein werden. Damit entfällt viel Organisationsaufwand, denn Du kannst davon ausgehen, egal ob Du ein Gespräch mit dem Makler, dem Drucker oder dem Anwalt suchst: sie werden ziemlich sicher da sein.
Auf der anderen Seite geht es bei der Anwesenheit auch um die Stichworte: kennenlernen, austauschen und empfehlen. Eine regelmäßige Anwesenheit ist somit Dein Garant für Deinen Erfolg.
Nutze also die Chance durch Deine Anweseneheit im Chapter Deinen Erfolg zu steigern.
Wenn Du einmal doch nicht anwesend sein kannst: lade einen guten Geschäftspartner ein, Dich einmal zu vertreten. So gibst Du ihm eine Chance, sein Unternehmen zu präsentieren und neue Kontakte kennen zu lernen. Und falls die Person sogar Mitglied wird, vertieft sich Deine Beziehung deutlich. Nur in absoluten Notfällen solltest Du zu den "üblichen Verdächtigen" greifen, denn die steigern Deine Glaubwürdigkeit im Chapter kaum.
Übrigens: der volle Regeltext lautet:
Anwesenheit ist entscheidend für die Gruppe. Mitglieder dürfen während eines Zeitraums von sechs Monaten bei höchstens drei Treffen fehlen.Von der Anwesenheitspflicht ist ein Mitglied nur bei schwerwiegenden Gründen, so bei langfristiger Krankheit, Operation, Kuraufenthalt usw. oder bei der Erfüllung von bürgerlichen Ehrenämtern bzw. gesetzlichen Bürgerpflichten ausgenommen. Das Mitglied kann aus diesen Gründen bis zu acht Wochen fernbleiben, wenn es dies dem Chapter vorher anzeigt, die Gebühren für diesen Zeitraum bezahlt und versucht hat, für die Dauer der Abwesenheit eine Ersatzperson zu stellen. Die Teilnahme am Marketingprogramm wird hierdurch nicht unterbrochen.