Das BNI Jungunternehmerprogramm
Stand bis 07 / 2025
Wer wird gefördert
Erstmalige Gründung maximal 24 Monate vor Bewerbung.
Es handelt sich um das Hauptgewerbe des Bewerbers.
Bisher wurden nur mäßige Gewinne gemacht. Entscheidung Zarüber liegt beim MA.
Bewerber war in keiner Form bisher Mitglied bei BNI (auch nicht als Angestellter).
Die Förderung kann nur bei einer Erstbewerbung, nicht bei einer Verlängerung, gewährt werden.
Was wird gefördert
Der Erst-Jahres-Mitgliedsbeitrag.
Die Einschreibgebühr ist zu bezahlen.
Was ist zu beachten
Pro Chapter können zur gleichen Zeit zwei Jungunternehmer-Mitgliedschaften aktiv sein.
Dem Jungunternehmer ist mindestens ein Mentor zur Seite zu stellen, empfohlen ist, einen weiteren Mentor aus einer verwandten Branche für branchentypische Themen zu nennen, so möglich.
Bewerbung erfolgt mit dem normalen Bewerbungsformular, die Information über die Gewährung der JU-Mitgliedschaft erfolgt durch den MK per eMail ans Mitglieder-Service-Center (msc@bni.de).
Empfehlung für starke Chapter
Zielt darauf ab, Jungunternehmer im Rahmen des Mentorenprogramms zu “Gold”-Mitgliedern zu entwickeln.
Das gibt dem Mentoring ein klares Ziel und schafft Chancen für das Chapter.
Hier kannst Du die erweiterte Unterlage für das Jungunternehmerprogramm herunterladen.
Das “erweiterte Mentorenprogramm” stellt dem Jungunternehmer neben einem Mentor für BNI-Fragen auch jemanden aus einer relevanten Branche zur Seite, die den Jungunternehmer unternehmerische Erfahrungen zur Verfügung stellen.
Link zum offiziellen Dokument im BNI Business Builder
bzw. direkter Download vOM Networkingprofi der V1.01 / 2024