Das BNI Jungunternehmerprogramm
Wer wird gefördert
Personen, deren erstmalige Gründung maximal 24 Monate vor Bewerbung liegt (Quelle: gisa.gv.at).
Es handelt sich um das Hauptgewerbe des Bewerbers.
Bisher wurden nur mäßige Gewinne gemacht. Entscheidung darüber liegt beim MA.
Bewerber war in keiner Form bisher Mitglied bei BNI (auch nicht als Angestellter).
Die Förderung kann nur bei einer Erstbewerbung, nicht bei einer Verlängerung, gewährt werden.
Was wird gefördert
Der Erst-Jahres-Mitgliedsbeitrag.
Die Einschreibgebühr ist zu bezahlen.
Was ist zu beachten
Pro Chapter können zur gleichen Zeit zwei Jungunternehmer-Mitgliedschaften aktiv sein.
Dem Jungunternehmer ist mindestens ein Mentor zur Seite zu stellen, empfohlen ist, einen weiteren Mentor aus einer verwandten Branche für branchentypische Themen zu nennen, so möglich.
Das heißt, es gäbe einen Mentor für BNI-Fragen, der sollte ein gutes BNI Mitglied sein. Weiters kann es einen Mentor/Partner für Fragen rund um die Entwicklung des Unternehmens, um konkrete Branchentipps udgl. geben, der sollte natürlich mit der Branche vertraut sein oder beispielsweise Anwalt oder Steuerberater sein.
Bewerbung erfolgt mit dem normalen Bewerbungsformular, die Information über die Gewährung der JU-Mitgliedschaft erfolgt durch den MK per eMail ans Mitglieder-Service-Center (msc@bni.de).
Empfehlung für starke Chapter
Zielt darauf ab, Jungunternehmer im Rahmen des Mentorenprogramms zu “Gold”-Mitgliedern zu entwickeln.
Das gibt dem Mentoring ein klares Ziel und schafft Chancen für das Chapter.
Hier kannst Du die erweiterte Unterlage für das Jungunternehmerprogramm herunterladen.
Das “erweiterte Mentorenprogramm” stellt dem Jungunternehmer neben einem Mentor für BNI-Fragen auch jemanden aus einer relevanten Branche zur Seite, die den Jungunternehmer unternehmerische Erfahrungen zur Verfügung stellen.
bzw. direkter Download vOM Networkingprofi der V1.01 / 2024
