Nur hauptberuflich ausgeübte Gewerbe sind erlaubt - eine BNI Regel
Mitglieder können nur einen Haupterwerbszweig vertreten, nicht jedoch ein Nebenerwerbsgeschäft.
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Mitglieder können nur einen Haupterwerbszweig vertreten, nicht jedoch ein Nebenerwerbsgeschäft.
Natürliche Personen können zur gleichen Zeit nur einem BNI-Chapter angehören. Juristische Personen benennen jeweils eine natürliche Person für die Teilnahme.