Eine Person - ein Chapter - eine BNI Regel
Natürliche Personen können zur gleichen Zeit nur einem BNI-Chapter angehören. Juristische Personen benennen jeweils eine natürliche Person für die Teilnahme. Juristische Personen können so in mehreren Chaptern durch verschiedene natürliche Personen vertreten sein. In Abstimmung mit dem Mitgliederausschuss sind sie berechtigt, diese auszutauschen.
Manche BNI Partner erkennen den vollen Wert einer BNI Mitgliedschaft und würden gerne mehreren Chaptern angehören. Das klingt ja zuerst ganz OK. Doch damit entstünde aber ein Ungleichgewicht: dieses Doppel-Mitglied hat ja deswegen nicht mehr Empfehlungen für den Anwalt, den Steuerberater oder den Installateur. Auch hat er nicht auf einmal doppelt so viel Zeit für 4-Augen-Gespräche und könnte sich logischerweise in beide Chapter nicht voll einbringen. Damit würden beide Chapter geschwächt werden.
Das Prinzip "Wer gibt, gewinnt" würde sich gegen das Doppel-Mitglied wenden. Er liefe Gefahr als "Abkassierer" abgestempelt zu werden, womit seine Chancen massiv sinken.
Die Original-Policy lautet: “An individual can only be a Member of one BNI Chapter. A Member cannot be in any other unaffiliated program that holds Members accountable to pass referrals.”
Das bedeutet, dass eine Person nicht nur in nur einem BNI Chapter Mitglied sein kann, auch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen, die die Weitergabe Empfehlungen als relevanten Bestandteil haben, ist nicht möglich.
Lass mich das an folgendem Beispiel darstellen:
Mitglied A ist im Chapter “Kieselstein” und zugleich im “Verein zur Förderung der regionalen Wirtschaft”, welcher für Empfehlungen Provisionen zahlt. Der Verein macht viele Dinge, und hat eben auch ein Provionsmodell für Empfehlungen. Dabei ist es irrelevant ob die “Provision” ein Händedruck, eine Zahlung oder ein Punkte-Bonus-Programm ist.
BNI-Mitglied B hat nun eine Empfehlung für A. Mitglied A arbeitet die Empfehlung erfolgreich ab. Nach 6 Monaten sagt der Kunde zu A, dass er Kontakt zu einem IT-Dienstleister sucht. A hat nun eine Empfehlung. Wer bekommt die? Mitglied C im BNI Chapter oder Vereinsmitglied X aus jenem Verein, wo A auch noch 5% Provision winken?
Das ist eine Situation, die den Wert der Mitgliedschaft im Chapter nicht nur senkt, sie verursacht vorprogrammiert Konflikte. Dabei ist es irrelevant, ob zwei Chapter oder, wie oben, ein Chapter und eine dritte Organisation beteiligt sind.
Ein wichtiges Wort in dieser Policy ist “unaffiliated”, das erlaubt nämlich z.B. die Teilnahme an BNI Business Lunches, weil die sind ja “BNI affiliated” wie auch an Chaptermeetings anderer Regionen, die ja - rein juristisch - von “anderen” Organisationen organisiert werden - den Franchisenehmern der anderen Region.
In der Praxis betrifft die Policy fast nur Doppelmitgliedschaften in BNI Chaptern. Auch wenn BNI so weniger Mitgliedsbeiträge einhebt als theoretisch möglich, wären Doppel-Mitgliedschaften für die Mitglieder kein Vorteil, im Gegenteil. Es ist daher nicht möglich, mehreren Gruppen anzugehören, die Empfehlungsmarketing betreiben.
Eine Firma kann aber sehr wohl verschiedene Personen in zwei Chapter entsenden. Ich empfehle hier darauf zu achten, dass beide Personen auch tatsächlich im Kundenkontakt stehen und unternehmerisches Denken und Handeln mitbringen. So ist sicher gestellt, dass jedes Mitglied in vollem Umfang Empfehlungen und Zeit einbringen kann.
In der Praxis haben wir mit dieser Regel sehr gute Erfahrungen gemacht.