Was heißt Medical
Es geschieht immer wieder, dass Personen in medizinische Behandlung gehen. Das kann sich über Wochen hinziehen und je nachdem, wie die Behandlung verläuft, können die Mitglieder oft nur sporadisch anwesend sein.
In seltenen Fällen können Mitglieder auch im Rahmen der Bürgerpflicht (meist Feuerwehr aber auch als Geschworener) verhindert sein. Auch hier gilt dieser "Medical" Status.
Die offizielle Definition des Begriffs “Medical” ist wie folgt:
"Von der Anwesenheitspflicht ist ein Mitglied nur bei schwerwiegenden Gründen befreit, so bei langfristiger Krankheit, Operation, Kuraufenthalt usw. oder bei der Erfüllung von bürgerlichen Ehrenämtern bzw. gesetzlichen Bürgerpflichten. Das Mitglied kann aus diesen Gründen bis zu acht Wochen fernbleiben, wenn dies dem Unternehmerteam vorher mitge- teilt wurde, es den Beitrag für diesen Zeitraum bezahlt und versucht hat, für die Dauer der Abwesenheit eine Ersatzperson zu stellen. Die Teilnahme am Marketingprogramm wird hierdurch nicht unterbrochen."
Die Entscheidung trifft der MA, wobei wie bei allen Entscheidungen des MA der ED/GD die Entscheidung zu bestätigen hat.
BNI versteht es als soziale Verantwortung, dem Unternehmer in diesem Fall nicht den Wiedereinstieg ins volle Berufsleben zu erschweren, indem es das Mitglied gemäß der Statuten ausschließt. Der Status "Medical" erlaubt Abwesenheit, die Mitgliedschaft bleibt aufrecht.
Daher gibt es für diese Fälle - und nur für diese - den "Medical" Status.
Kriterien für Medical sind also:
Bestehende Mitgliedschaft
Längere Behandlung einer Erkrankung
Maximale Dauer: 8 Wochen
Abwesenheiten werden ebenso als “Medical” gewertet, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit:
Aktueller Einsatz der freiwilligen Feuerwehr
(nicht: Wochen im Voraus bekannter Termin für zB Fortbildung bei der FFW)Aktueller Einsatz im Katastrophenschutz, z.B. bei Hochwasser. Dafür bedarf es keine offizielle Ehrenamtliche Tätigkeit zB bei der FFW, wenn der Nachbar unter Wasser ist, fährt wohl kaum winkend zum BNI Arbeitsfrühstück.
Keinen Medical Status soll es geben für:
Urlaub - auch die Hochzeitsreise ist keine Erkrankung
"Wir bauen um"
"Wir siedeln in neues Büro"
Ich hatte die Grippe, Magenschmerzen etc
Ich war auf Fortbildung
udgl.
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Da die Vereinbarung mehrere Monate und auch über einen FT-Wechsel hinaus gelten soll, muss sie bitte vorab mit dem Regionalbüro besprochen und final schriftlich festgehalten werden.
Diese Regelung ist ausschließlich für Schwangerschaften für die Zeit in etwa ab Beginn des Mutterschutzes. Nicht für Fortbildungen, Bildungskarenzen, Hochzeitsreisen udgl.
Klärt vorab, ob und falls, wann die werdende Mutter nach der Geburt wieder Mitglied sein möchte.
Ab Beginn des Mutterschutzes kann ein Exit der werdenden Mutter stattfinden. Der Exit kann auch später erfolgen. Sie soll bitte entscheiden wie lang sie a) anwesend sein will und b) ein aktives Benutzerkonto haben möchte.
Die werdende Mutter erhält eine Gutschrift über die Restlaufzeit.
Das Chapter vereinbart, dass die Branche für maximal(!) 4 Monate nach geplantem Geburtstermin freigehalten wird. D.h. bei Frühgeburten ist die Frist für die Rückkehr mehr als 4 Monate. Das ist länger als der gesetzliche Mutterschutz. Dies soll der Mutter Zeit geben, ihr Berufs- und Familienleben neu zu gestalten, bevor eine Anwesenheitspflicht im Chapter gilt. Hier gilt vom MA abzuwägen, wie lange eine Reservierung der Branche für das Chapter machbar ist.
2 Monate vor Ablauf der Frist fragt der MA aktiv bei der Mutter nach.
Während dieser Zeit gilt die Regelung, dass Ex-Mitglieder weder Gäste noch Vertreter sein dürfen, für die werdende Mutter nicht!
Gutschriften über Restlaufzeiten sind vom Grundsatz her zwei Jahre lang gültig. Im Fall einer Schwangerschaft verlängere ich in der Region Steiermark-Burgenland die Gültigkeit der Restlaufzeit bis maximal zum Schuleintritt des Kindes, also auf das Dreifache. Das hat zwei Einschränkungen: erstens kann kein Chapter relevante Sparten so lange frei halten. Zweitens kann ich diese Verlängerung der Gutschrift nur für den Raum Steiermark-Burgenland zusichern.
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Sollte eine Behandlung länger als 8 Wochen dauern, dann bitte um einen Anruf in der Regionaldirektion. In diesem Fall wird die Person aus dem Chapter mit Gutschrift der Restzeit entfernt und darf später wieder neu einsteigen. Denn die Mitgliedschaft läuft während der Medical-Zeit weiter, da die Person ja nur nicht anwesend sein muss, sehr wohl aber anwesend oder vertreten sein kann.
Damit soll vermieden werden, dass Menschen, die zB eine 6-monatige Therapie haben, in diesen 6 Monaten einen Mitgliedsbeitrag zur Verlängerung zahlen müssen oder eben aus dem Chapter ausscheiden.
Für Menschen in langer Therapie gilt die Ex-Mitglieder-Regelung NICHT. Wir wollen UnternehmerInnen, denen es schlecht geht, einen Rückhalt im Team bieten.
Vorsicht vor freizügiger "Medical" Gewährung, denn in der Urlaubszeit ist plötzlich dann 1/3 des Chapters auf "Medical". Auch ist “Medical” nicht für plötzliche Erkrankungen oder unerwartete Umstände gedacht, dafür haben wir ja die drei Abwesenheiten. Würden wir z.B. für den grippalen Infekt, dann den Husten des Kindes und zuletzt für den Arzttermin “medicals” gewähren - zusätzlich zu den normal möglichen Abwesenheiten - hätten wir in manchen Fällen plötzlich eine reale Anwesenheit von unter 50%. Das schädigt die Beziehungen im Chapter und damit den Wert für alle!
JEDER Medical-Fall ist a) vom Mitgiederausschuss und b) von der Regionaldirektion zu bestätigen.